Im Jahre 1298 ist für Chemnitz bereits ein Bürgermeister und ein Rat bezeugt, die beide an der Spitze der Stadtverwaltung standen. Im 14. Jahrhundert hatte der Rat mit dem Bürgermeister insgesamt 12 Mitglieder. Ab 1415 gab es drei Räte, der "alte Rat " (vom Vorjahr ), der "neue Rat " und der "ruhende Rat ", wobei der alte und neue Rat zusammen den "voll sitzenden Rat " ergaben. Ihm stand der Bürgermeister vor. Nach dem 30jährigen Krieg gab es nur noch ein Ratskollegium. 1831 wurde eine neue Städteordnung eingeführt. Danach wählten die Bürger ihre Vertretung, die ihrerseits den Bürgermeister und die besoldeten Stadträte wählten. Mit der Ausscheidung der Stadt Chemnitz aus der Amtshauptmannschaft 1874 erhielt der Bürgermeister den Titel Oberbürgermeister. Während der Zeit des Dritten Reiches wurde der Oberbürgermeister von der NSDAP eingesetzt und nach dem Zweiten Weltkrieg bildete die sowjetische Besatzungszone den "Rat der Stadt " beziehungsweise die Stadtverordnetenversammlung, die ebenfalls vom Volk gewählt wurde. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurde das zunächst als Stadtverordnetenversammlung, nunmehr als Stadtrat bezeichnete Gremium wieder frei gewählt. Vorsitzender dieses Gremiums war zunächst ein besonderer Vorsitzender (ab 1990 Reinhold Breede, CDU ). Heute ist der Oberbürgermeister Vorsitzender des Stadtrats. Der Stadtrat wählte anfangs auch den Oberbürgermeister. Seit 1994 wird der Oberbürgermeister jedoch direkt vom Volk gewählt.
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